Geschäftsnummer: | 95.1099 |
Eingereicht von: | Camponovo Geo |
Einreichungsdatum: | 19.09.1995 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Bezug; Bundesverwaltung; Auffassung; Geahlten; Kompliziert; Einmütig; MWSt; Erhebung; Methode; Grundproblem; Müssten:; überprüft; Bundesrat; Mehrwertsteuerpflichtigen; Angaben; Stimmen; Berechnen; Sozialversicherungsabzüge; Sozialversicherungen; Verlangt; Beziehen; Verwaltungsratshonorar; Personen; Natürlichen; Wird |
Nach den Angaben der Bundesverwaltung wird von den mehrwertsteuerpflichtigen natürlichen Personen, die ein Verwaltungsratshonorar beziehen, verlangt, dass sie gleichzeitig
- die MWSt auf den Sozialversicherungen und
- die Sozialversicherungsabzüge auf der MWSt berechnen.
Stimmen diese Angaben?
Wenn ja, ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass diese Angaben überprüft werden müssten:
a. in bezug auf das Grundproblem,
b. wenigstens aber in bezug auf die Methode zur Erhebung der AHV und der MWSt, die einmütig für zu kompliziert geahlten wird?