E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Anfrage: MWSt und Sozialversicherungsabzüge auf Verwaltungsratshonoraren

Geschäftsnummer:

95.1099

Eingereicht von:

Camponovo Geo

Einreichungsdatum:

19.09.1995

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Finanzdepartement

Schlagwörter:

Bezug; Bundesverwaltung; Auffassung; Geahlten; Kompliziert; Einmütig; MWSt; Erhebung; Methode; Grundproblem; Müssten:; überprüft; Bundesrat; Mehrwertsteuerpflichtigen; Angaben; Stimmen; Berechnen; Sozialversicherungsabzüge; Sozialversicherungen; Verlangt; Beziehen; Verwaltungsratshonorar; Personen; Natürlichen; Wird

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Eingereichter Text

Nach den Angaben der Bundesverwaltung wird von den mehrwertsteuerpflichtigen natürlichen Personen, die ein Verwaltungsratshonorar beziehen, verlangt, dass sie gleichzeitig

- die MWSt auf den Sozialversicherungen und

- die Sozialversicherungsabzüge auf der MWSt berechnen.

Stimmen diese Angaben?

Wenn ja, ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass diese Angaben überprüft werden müssten:

a. in bezug auf das Grundproblem,

b. wenigstens aber in bezug auf die Methode zur Erhebung der AHV und der MWSt, die einmütig für zu kompliziert geahlten wird?

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz